HeatMapX Partner-Bedingungen
In Kraft seit: Juli 2026
1. Über diese Bedingungen
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am HeatMapX Partnerprogramm (das „Programm"), das von der XTV LLC („wir", „uns") betrieben wird. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Begriffsbestimmungen
Partner: Ein Unternehmen oder Einzelunternehmer (Webagentur, Marketingagentur, Freelancer usw.), dessen Teilnahme am Programm von uns genehmigt wurde.
Kunde: Ein Kunde, der mit Unterstützung des Partners HeatMapX neu einführt.
Qualifizierte Empfehlung: Ein Kunde hat sich bei HeatMapX angemeldet, der Partner hat uns die Organisations-ID des Kunden gemeldet, und wir haben die Anspruchsberechtigung bestätigt.
3. Bewerbung und Prüfung
1. Bewerber müssen sich über das dafür vorgesehene Formular bewerben.
2. Wir prüfen jede Bewerbung und können sie nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Wir sind nicht verpflichtet, Prüfkriterien oder Gründe offenzulegen.
4. Empfehlungsprovision
1. Für jede qualifizierte Empfehlung zahlen wir dem Partner 20 % der Zahlungen des Kunden für kostenpflichtige Pläne (Lite / Plus / Pro) über einen Zeitraum von 12 Monaten ab der ersten Zahlung des Kunden.
2. Die Provision wird auf Grundlage der tatsächlich bei uns eingegangenen Beträge berechnet (nach Rückerstattungen und Rabatten).
3. Die Provision wird vierteljährlich abgerechnet und im Folgemonat ausgezahlt. Beträge unter USD 50 werden auf das nächste Quartal übertragen.
4. Auszahlungen erfolgen über Wise, PayPal oder Banküberweisung innerhalb Japans. Der Umgang mit Überweisungsgebühren wird in der jeweiligen Auszahlungsmitteilung angegeben.
5. Bedingungen für Empfehlungen
1. Nur neue Kunden sind teilnahmeberechtigt. Kunden, die bereits über ein HeatMapX-Konto verfügen, sind nicht anspruchsberechtigt.
2. Der Partner muss die Organisations-ID des Kunden (beginnend mit org_) innerhalb von 30 Tagen nach dessen Anmeldung melden. Verspätete Meldungen können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Anmeldungen des Partners selbst, seiner Geschäftsführer oder Mitarbeiter oder eines im Wesentlichen identischen Unternehmens sind nicht anspruchsberechtigt.
4. Hat der Kunde einen HeatMapX-Empfehlungscode verwendet, hat dieser Empfehlungscode Vorrang, und die Empfehlung ist nicht für eine Programmprovision qualifiziert. Die Vorteile eines Empfehlungscodes gelten nicht für vom Partner geworbene Kunden.
6. Stornierung der Provision
1. Kündigt ein Kunde, wird die Provision nur bis einschließlich des Monats der Kündigung gezahlt.
2. Wird einem Kunden eine Rückerstattung gewährt, wird die entsprechende Provision storniert. Wurde sie bereits ausgezahlt, wird sie von der nächsten Auszahlung abgezogen.
7. Partner-Vorteile
1. Sobald der Partner mindestens eine qualifizierte Empfehlung vorweisen kann, stellen wir ihm ein kostenloses Pro-Plan-Konto zur eigenen Nutzung zur Verfügung. Das kostenlose Konto beginnt, sobald wir die erste qualifizierte Empfehlung des Partners bestätigt haben. Verfügt keiner der vom Partner geworbenen Kunden mehr über ein aktives kostenpflichtiges Abonnement, können wir das kostenlose Konto beenden. Es darf weder weiterverkauft noch übertragen werden.
2. Partner dürfen das Badge „HeatMapX Partner" gemäß unseren Nutzungsrichtlinien auf ihrer Website anzeigen.
8. Untersagtes Verhalten
Werbung durch Spam oder missbräuchliche Praktiken, Darstellungen, die den Eindruck erwecken, der Partner sei HeatMapX oder dessen Betreiber, sowie falsche Meldungen (z. B. die Meldung von Kunden ohne tatsächliche Substanz) sind untersagt.
Im Falle eines Verstoßes können wir die Teilnahme beenden und noch nicht ausgezahlte Provisionen einbehalten.
9. Steuern
Partner sind für alle im Zusammenhang mit den Provisionszahlungen anfallenden Steuern selbst verantwortlich.
10. Änderung oder Beendigung des Programms
Wir können das Programm mit vorheriger Ankündigung ändern oder beenden. Zum Zeitpunkt der Änderung oder Beendigung bereits verdiente Provisionen werden gemäß diesen Bedingungen ausgezahlt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht Japans. Für sämtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz ausschließlich das für unseren eingetragenen Firmensitz zuständige Gericht zuständig.